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           Allgemeine     Geschäftsbedingungen

1.) In Angeboten sind sämtliches Material und Arbeitsstunden, sowie die Anfahrt/Abnutzung beinhaltet, außer bei Sondervereinbarungen / Rapportarbeiten.

2.) Die Materialbestellung erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

3.) Der Rechnungsbetrag reduziert sich, wenn vorgesehenes Material oder Arbeitsstunden nicht benötigt werden.

4.) Der Rechnungsbetrag kann sich je nach Arbeitsaufkommen und zusätzlichem ungeplantem Material um bis zu 20% erhöhen, außer bei Sondervereinbarungen / Rapportarbeiten.

5.) Alle zusätzlichen Aufgaben werden nach Aufwand berechnet.

6.) Ab erreichen von Kosten in Höhe von 2.000 € für Arbeitszeit oder Material wird eine Zwischenrechnung erstellt. Diese muss fristgerecht beglichen werden. Bei Nichteinhalten der Frist, ohne triftigen Grund, erfolgt ein vorläufiger Baustopp.

7.) Die Rechnung wird akzeptiert, wenn keine schriftliche Reklamation innerhalb 7 Tagen nach Erhalt bei uns eingeht.

8.) Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

9.) Wird kein Angebot erstellt, wird die Leistung per Rapport abgerechnet.

10.) Es ist nicht zulässig, bei Rechnungszahlung Abschläge vorzunehmen. Dies gilt auch für Einbehalte aus Gründen der Gewährleistung.

11.) Rechnungen sind bis spätestens zum Fälligkeitsdatum zu begleichen. Sollte bis zu diesem Datum kein Zahlungseingang erfolgen, wird nach einer Zahlungserinnerung ab dem 1. Mahnlauf eine Bearbeitungsgebühr berechnet.

12.) Sollte dennoch kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Angelegenheit an einen Anwalt weitergeleitet.

13.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen jedem Angebot bei und können jederzeit angefordert und eingesehen werden.

14.) Auch bei größter Sorgfalt kann es bei der Entfernung von Bestandsbelägen/Unterböden/Bestandselemente je nach Zustand der verborgenen Bausubstanz zu Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen und Oberflächen kommen. Die Behebung kann durch uns nach Absprache kostenpflichtig als Auftragserweiterung durchgeführt werden.

15.) Dehnungsfugen sind Wartungsfugen und somit von der Gewährleistung ausgeschlossen.

16.) Bei Bezahlung der Anzahlung werden automatisch die AGB und das Angebot anerkannt.

17.) Ein Kostenvoranschlag ist kein verbindliches Angebot, der Auftragswert kann nur geschätzt werden. Das Material wird nach Bedarf und die Arbeitsstunden werden per Rapport abgerechnet.

 

 

 

Matthew Newholm „Der Handwerker“, Bleicherstr 37. in 88400 Biberach